Praxis für Physiotherapie
Lilienbeck 2b
48727 Billerbeck

Tel.: 02543 2 18 28 55
Empfang



INDIVIDUELLE
THERAPIE

ERFOLGREICHE
PRÄVENTION
! Covid-19

Aktuelle Informationen zu Praxisabläufen in Zeiten des Corona-Virus


Billerbeck, 15. März 2020

Liebe Patienten und Kunden,

aus aktuellem Anlass haben wir überlegt, inwiefern unsere Praxis­abläufe umgestellt werden müssen.

Sie als Patient können selber entscheiden, ob Sie die Physio­therapie im Rahmen von Einzel­behandlungen weiterhin benötigen und selbst­verständlich werden wir Sie dann auch versorgen.

Sollten Sie für sich entscheiden (evtl. auch nach Rück­sprache mit Ihrem Arzt), dass Sie die Therapie lieber aus­setzen möchten, sagen Sie uns bitte unverzüglich Bescheid, sodass wir unsere Termine dem­entsprechend planerisch anpassen können. Rezepte behalten zunächst einmal ihre Gültig­keit, so wie der Spitzen­verband der Gesetzlichen Kranken­versicherungen mitteilte.

Unsere Kurse, wie Rücken­schul­kurse und Pilates finden im Augen­blick nicht statt, werden aber zu gegebenem Zeit­punkt selbst­verständlich fort­geführt.

Wir haben alle Maßnahmen in unserer Praxis getroffen, um uns selbst und das Praxis­inventar regel­mäßig zu des­infizieren. Auch für Sie als Patient und Besucher der Praxis besteht die Möglich­keit, sich vor und nach Ihrem Besuch bei uns die Hände zu des­infizieren. Bitte haben Sie Ver­ständnis, dass wir Ihnen ab sofort nicht mehr die Hand zur Begrüßung und Ver­abschiedung geben.

Helfen Sie bitte mit, den Praxis­betrieb für die­jenigen auf­recht zu erhalten, die die Therapie dringend benötigen und kommen Sie nicht krank zu Ihren Behandlungen.

Wir hoffen, dass wir so auch weiter­hin für Sie da sein können.

Ihr

PHYSIOTEAM BILLERBECK

Julia von Busse & Christina Peirick


Update: 22. März 2020
Physiotherapiepraxen gelten als systemrelevant,
sie sind daher weiterhin für medizinisch dringend erforderliche Fälle geöffnet.
Ab sofort dürfen wir Sie aber nur noch behandeln,
wenn eine Verordnung eines Arztes vorliegt.


Update: 28. April 2020
Physiotherapeuten in NRW dürfen nun auch wieder Selbstzahler ohne ärztliche Verordnung behandeln. Laut "Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e. V." heißt es in einer Antwort des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen:
"... die Privilegierung der Dienst­leistungen für Gesundheits­berufe bezieht sich auf die Tätig­keiten in genau diesem Bereich. Physio­therapeuten dürfen also Physio­therapie (im engeren Sinne) ausüben. Dies gilt für ärzt­liche Verord­nungen gleicher­maßen wie für Privat­zahler. Well­ness, allein gesund­heits­förder­liche Anwen­dungen usw. sind keine Dienst­leistungen in diesem Sinne."
Gleichzeitig stellt das Ministerium damit also auch klar, dass "Wellnessbehandlungen" in NRW derzeit (noch) nicht zulässig sind.

Voraussetzung ist, dass - wie in unserer Praxis - eine (sektorale) Heilpraktikererlaubnis besteht.


Update: 06. August 2020
Der Praxisbetrieb läuft wieder fast normal, aber mit Änderungen durch die Hygieneregeln.
  • Es besteht im Wartebereich die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren.
  • Ein Mund-Nase-Schutz ist erforderlich.
  • Bringen Sie bitte immer ein Handtuch mit.
  • Die Kursgrößen wurden verkleinert.


Update: 02. November 2020
Ab dem 2. November gelten deutschland­weit zusätzliche Maßnahmen, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen ("Teil-Lockdown"). Wichtig: Medizinisch notwendige Behandlungen wie die Physio­therapie sind weiterhin gestattet. Das hat die Minister­präsidenten­konferenz in ihrem Beschluss ausdrücklich betont.

Für unsere Praxis gilt weiterhin:
  • Es besteht im Wartebereich die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren.
  • Ein Mund-Nase-Schutz ist erforderlich.
  • Bringen Sie bitte immer ein Handtuch mit.
  • Die Kursgrößen wurden verkleinert.


Update: 16. Dezember 2020
Seit dem 16. Dezember gelten deutschland­weit zusätzliche Maßnahmen, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen ("Lockdown").
Wichtig: Medizinisch notwendige Behandlungen wie die Physio­therapie sind weiterhin gestattet. Das hat die Minister­präsidenten­konferenz in ihrem Beschluss ausdrücklich betont.

Für unsere Praxis gilt weiterhin:
  • Es besteht im Wartebereich die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren.
  • Ein Mund-Nase-Schutz ist erforderlich.
  • Bringen Sie bitte immer ein Handtuch mit.
  • Es finden vorübergehend keine Kurse statt.


Update: 15. Januar 2021
  • Um unnötige Kontakte zu vermeiden, bitten wir Sie, Terminvereinbarungen ab sofort nur noch telefonisch durchzuführen. Sprechen Sie gerne auf unseren Anrufbeantworter, wir rufen Sie zurück.
  • Die Heilmittelverordnung können Sie gerne in unseren Briefkasten werfen.
  • Es besteht im Wartebereich die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren.
  • Ein Mund-Nase-Schutz ist erforderlich.
  • Bringen Sie bitte immer ein Handtuch mit.
  • Es finden vorübergehend keine Kurse statt.
Medizinisch notwendige Behandlungen wie die Physio­therapie sind weiterhin gestattet. Das hat die Minister­präsidenten­konferenz in ihrem Beschluss ausdrücklich betont.


Update: 01. November 2021
  • Um unnötige Kontakte zu vermeiden, bitten wir Sie, Terminvereinbarungen ab sofort nur noch telefonisch durchzuführen. Sprechen Sie gerne auf unseren Anrufbeantworter, wir rufen Sie zurück.
  • Die Heilmittelverordnung können Sie gerne in unseren Briefkasten werfen.
  • Es besteht im Wartebereich die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren.
  • Ein Mund-Nase-Schutz ist erforderlich.
  • Bringen Sie bitte immer ein Handtuch mit.
Medizinisch notwendige Behandlungen wie die Physio­therapie sind weiterhin gestattet. Das hat die Minister­präsidenten­konferenz in ihren Beschlüssen immer wieder ausdrücklich betont.


Update: 04. April 2022
Seit dem 3. April 2022 gibt es keine gesetzlichen oder behördlichen Einschränkungen mehr beim Besuch unserer Praxis. Wir möchten Sie und uns aber so gut es geht mit folgenden Maßnahmen weiterhin vor Ansteckungen schützen.
  • Um unnötige Kontakte zu vermeiden, bitten wir Sie, Terminvereinbarungen telefonisch durchzuführen. Sprechen Sie gerne auf unseren Anrufbeantworter, wir rufen Sie zurück.
  • Die Heilmittelverordnung können Sie gerne in unseren Briefkasten werfen.
  • Es besteht im Wartebereich die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren.
  • Ein Mund-Nase-Schutz ist erforderlich.
  • Bringen Sie bitte immer ein Handtuch mit.


Update: 01. Oktober 2022
Seit dem 1. Oktober 2022 besteht eine bundesweite
  • FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher von Arztpraxen sowie Praxen sonstiger human­medizinischer Heilberufe, also auch für unsere Physiotherapie­praxis.
Darüber hinaus möchten wir Sie und uns so gut es geht mit folgenden Maßnahmen weiterhin vor Ansteckungen schützen.
  • Um unnötige Kontakte zu vermeiden, bitten wir Sie, Termin­vereinbarungen telefonisch durchzuführen.
    Sprechen Sie gerne auf unseren Anruf­beantworter, wir rufen Sie zurück.
  • Die Heilmittel­verordnung können Sie gerne in unseren Brief­kasten werfen.
  • Es besteht im Wartebereich die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren.
  • Bringen Sie bitte immer ein Handtuch mit.